Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine monatliche Gebühr zu zahlen. Für jeden gebuchten Wochentag pro Zeiteinheit fällt ein Monatsbetrag in Höhe von 11 Euro an, maximal liegen die Kosten bei 55 Euro pro Zeiteinheit. Für die komplette Betreuungszeit von Schulschluss bis 16 Uhr für alle 5 Wochentage entsteht eine monatliche Gebühr von 110 Euro.

Die Gebühr ist monatlich zu entrichten ungeachtet von Ferienzeiten oder Ferientagen.

BetreuungszeitenBenutzergebühr pro Tag in der Woche im Monat
Unterrichtsschluss - 14:30 Uhr11,00 Euro
14:30 - 16:00 Uhr11,00 Euro

Für die Teilnahme am Ferienprogramm der Offenen Ganztagsschule ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:

BetreuungszeitGebührensatz nach §6 Abs. 3 Buchst. b):
8:00 - 16:00 Uhr7,50 Euro pro gebuchter Ferientag

Ein Zuschuss für Geschwisterkinder wird gewährt, wenn das Geschwisterkind oder die Geschwisterkinder ebenfalls in Tornesch in dem Angebot der Offenen Ganztagsschule betreut wird. Der Ermäßigungsanspruch gilt bis zum Ablauf des Schuljahres bzw. bis zur Abmeldung eines der Kinder von einem der o.g. Betreuungsangebote. Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Nachweis über die nachschulische Betreuung des Geschwisterkindes vorzulegen.

Nach §7 Abs. 1 KiTaG übernimmt der Träger für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für das jüngere Kind vollständig die Elternbeiträge.

Auf Antrag kann in sozialen Härtefällen nach Vorlage des entsprechenden Bescheides ein kompletter Zuschuss für die Elternbeiträge gewährt werden.

Gemäß §7 Abs. 2 KiTaG liegt ein sozialer Härtefall vor, wenn die Antragsteller folgenden Leistungsbezug nachweisen können:

  • Leistung nach dem SGB II (ALG II)
  • Leistung nach dem SGB III (ALG I)
  • Leistung nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Leistung nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz